Haus- und Besuchsordnung

Wir begrüßen Sie herzlich im Museum Wiesbaden und wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt.

Die Besucherordnung dient dazu, Ihnen den Besuch des Museums o angenehm wie möglich zu gestalten und ist für alle Gäste verbindlich. Mit Erwerb Ihrer Eintrittskarte stimmen Sie unseren Regelungen automatisch zu.


ÖFFNUNGSZEITEN, EINTRITT

  1. Die gültigen Eintrittspreise und Öffnungszeiten erfahren Sie im Kassenbereich. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Bei Verlust wird kein Ersatz erstattet. Eine Kartenrücknahme ist nicht möglich.
  2. Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist der Besuch der Räumlichkeiten nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Eintritten finden Sie auch unter www.museum-wiesbaden.de


ALLGEMEINES VERHALTEN IN DEN AUSSTELLUNGSRÄUMEN

Um Ihren Besuch angenehm zu gestalten und um zu vermeiden, dass die Ausstellungsobjekte Schaden nehmen, möchten wir Sie bitten, einige Verhaltensregeln einzuhalten:

  1. Es ist nicht gestattet, die Ausstellungsobjekte zu berühren; ausgenommen sind Hands-on-Angebote. Bitte halten Sie mindestens 80 cm Abstand zu den Exponaten.
  2. Sie haften für alle von Ihnen verursachten Schäden. Das Museumspersonal behält sich vor, im Schadenfall Ihre Personalien aufzunehmen.
  3. Erziehungsberechtigte und Gruppenleiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
  4. In den Ausstellungsräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht erlaubt.
  5. Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden:
    - Gegenstände, die als mögliche Waffen mit Gefährdungspotential eingeschätzt werden (z. B. Taschenmesser in Gürteltaschen, auch sog. Anscheinwaffen etc.)
    - Regenschirme (auch sogenannte „Knirpse“), Nordic-Walking-Stöcke, Spazierstöcke, Stative, Selfie-Sticks etc.
    - Die Taschengröße darf DIN A 4 (durchschnittliche Blattpapiergröße) nicht überschreiten.
    Ausnahmen: 

    - Gehhilfen jeder Art sind natürlich für gehbehinderte Besucher erlaubt. Sollten die Gehhilfen Eisenspitzen haben, werden diese an der Pforte nach Dringlichkeit genehmigt.
    - Großformatige Taschen, in denen Besucher notwendiges medizinisch-technisches Equipment mitführen, werden ebenfalls an der Pforte mit einem entsprechenden Vermerk auf der Eintrittskarte genehmigt.
    - Besucher mit Kleinkindern oder Kindergruppen dürfen größere Taschen mit für die Kinder notwendige Utensilien mit sich führen. Hier ist auf ein sorgsames Mitführen der Taschen in den Ausstellungsräumen zu achten. Sollten in den Taschen Lebensmittel mitgeführt werden, dürfen diese nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten verzehrt werden (Pausenraum, 2. Stock NHS („Springböcke“), Wandelhalle, Café (auf Anfrage)).
  6. Stative sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
  7. Das Mitführen von Tieren in den Räumlichkeiten der Einrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde) im Sinne von § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die sich in Begleitung einer Person mit Behinderung befinden.
  8. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Haus- und Besucherordnung zu sorgen. Die Besucher sind daher verpflichtet, den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

VERHALTEN IM NOTFALL

  1. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie die Anweisungen des Museumspersonals.
  2. Verlassen Sie das Gebäude, wenn durch das Museumspersonal bzw. eine entsprechende Durchsage, dazu aufgefordert wird. Die Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet.

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN, MOBILTELEFONE

  1. Das Fotografieren und Filmen – ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke – ist ohne Blitz, Stativ, Selfiestab in den Dauerausstellungen erlaubt, solange die Sicherheit der Exponate gewährleistet, ein Sicherheitsabstand von mindestens 80 cm eingehalten und auf andere Besucher Rücksicht genommen wird. Diese Zustimmung gilt nicht für Rechte Dritter. An Exponaten, bei denen aufgrund von Vorgaben des Eigentümers oder Urhebers ein generelles Foto- oder Filmverbot gilt, finden Sie eine entsprechende Kennzeichnung. Für alle, über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke, ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen.
  2. Wir bitten darum, Mobiltelefone in den Ausstellungs- und Sammlungsräumen auf lautlos zu schalten und das Telefonieren zu unterlassen.


BARRIEREFREIHEIT

  1. Für Rollstuhlfahrer:innen ist der Ausstellungsbereich über Aufzüge erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Kassen- oder Aufsichtsperson.

GARDEROBE

  1. Vor Eintritt in die Ausstellungsräume bitten wir Sie, sperrige Gegenstände aller Art (siehe auch ALLGEMEINES VERHALTEN IN DEN AUSSTELLUNGSRÄUMEN; Ziffer 5), wie Regenschirme, Nordic-Walking-Stöcke, Spazierstöcke, Stative, Selfie-Sticks, sämtliche Arten von Rucksäcken, Koffer sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) sind, an der Garderobe in den vorgesehenen Schließfächern zu deponieren.
  2. Jacken und Mäntel sind ebenfalls in den Schließfächern zu deponieren oder am Körper zu tragen.
  3. Es besteht die Möglichkeit, Kinderwagen an der Garderobe abzustellen.
  4. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

HINWEISE, FUNDSACHEN

  1. Für Anmerkungen, Ideen und Wünsche zu unseren Ausstellungen und Serviceeinrichtungen sind wir Ihnen dankbar. Ein Gästebuch liegt im Foyer aus.
  2. Fundsachen geben Sie bitte bei unserem Kassen- oder Aufsichtspersonal ab.


HAFTUNG / VIDEOÜBERWACHUNG

  1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch das Missachten der Haus- und Besucherordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden haften. Wird wiederholt gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum entschädigungslos untersagt werden.
  2. Bitte beachten Sie, dass unsere Räume aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sind.

Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt!


Die Direktion

Museum Wiesbaden

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