Wir begrüßen Sie herzlich im Museum Wiesbaden und wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt.
Die Besucherordnung dient dazu, Ihnen den Besuch des Museums o
angenehm wie möglich zu gestalten und ist für alle Gäste verbindlich.
Mit Erwerb Ihrer Eintrittskarte stimmen Sie unseren Regelungen
automatisch zu.
ÖFFNUNGSZEITEN, EINTRITT
- Die gültigen Eintrittspreise und Öffnungszeiten erfahren Sie im
Kassenbereich. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Bei Verlust
wird kein Ersatz erstattet. Eine Kartenrücknahme ist nicht möglich.
- Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist der Besuch der Räumlichkeiten nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Eintritten finden Sie auch unter www.museum-wiesbaden.de
ALLGEMEINES VERHALTEN IN DEN AUSSTELLUNGSRÄUMEN
Um Ihren Besuch angenehm zu gestalten und um zu vermeiden, dass die
Ausstellungsobjekte Schaden nehmen, möchten wir Sie bitten, einige
Verhaltensregeln einzuhalten:
- Es ist nicht gestattet, die Ausstellungsobjekte zu berühren;
ausgenommen sind Hands-on-Angebote. Bitte halten Sie mindestens 80 cm
Abstand zu den Exponaten.
- Sie haften für alle von Ihnen
verursachten Schäden. Das Museumspersonal behält sich vor, im
Schadenfall Ihre Personalien aufzunehmen.
- Erziehungsberechtigte
und Gruppenleiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und
Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
- In den Ausstellungsräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht erlaubt.
- Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden:-
Gegenstände, die als mögliche Waffen mit Gefährdungspotential
eingeschätzt werden (z. B. Taschenmesser in Gürteltaschen, auch sog.
Anscheinwaffen etc.)- Regenschirme (auch sogenannte „Knirpse“), Nordic-Walking-Stöcke, Spazierstöcke, Stative, Selfie-Sticks etc.- Die Taschengröße darf DIN A 4 (durchschnittliche Blattpapiergröße) nicht überschreiten.Ausnahmen: – Gehhilfen
jeder Art sind natürlich für gehbehinderte Besucher erlaubt. Sollten
die Gehhilfen Eisenspitzen haben, werden diese an der Pforte nach
Dringlichkeit genehmigt.- Großformatige Taschen, in denen Besucher
notwendiges medizinisch-technisches Equipment mitführen, werden
ebenfalls an der Pforte mit einem entsprechenden Vermerk auf der
Eintrittskarte genehmigt.- Besucher mit Kleinkindern oder
Kindergruppen dürfen größere Taschen mit für die Kinder notwendige
Utensilien mit sich führen. Hier ist auf ein sorgsames Mitführen der
Taschen in den Ausstellungsräumen zu achten. Sollten in den Taschen
Lebensmittel mitgeführt werden, dürfen diese nur in den dafür
vorgesehenen Räumlichkeiten verzehrt werden (Pausenraum, 2. Stock NHS
(„Springböcke“), Wandelhalle, Café (auf Anfrage)).
- Stative sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
- Das
Mitführen von Tieren in den Räumlichkeiten der Einrichtung ist
grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind
anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde)
im Sinne von § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die
sich in Begleitung einer Person mit Behinderung befinden.
- Das
Aufsichtspersonal ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der
Haus- und Besucherordnung zu sorgen. Die Besucher sind daher
verpflichtet, den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
VERHALTEN IM NOTFALL
- Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie die Anweisungen des Museumspersonals.
- Verlassen
Sie das Gebäude, wenn durch das Museumspersonal bzw. eine entsprechende
Durchsage, dazu aufgefordert wird. Die Flucht- und Rettungswege sind
gekennzeichnet.
FOTOGRAFIEREN UND FILMEN, MOBILTELEFONE
- Das Fotografieren und Filmen – ausschließlich für private, nicht
kommerzielle Zwecke – ist ohne Blitz, Stativ, Selfiestab in den
Dauerausstellungen erlaubt, solange die Sicherheit der Exponate
gewährleistet, ein Sicherheitsabstand von mindestens 80 cm eingehalten
und auf andere Besucher Rücksicht genommen wird. Diese Zustimmung gilt
nicht für Rechte Dritter. An Exponaten, bei denen aufgrund von Vorgaben
des Eigentümers oder Urhebers ein generelles Foto- oder Filmverbot gilt, finden Sie eine entsprechende Kennzeichnung. Für alle, über die
allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke, ist eine schriftliche
Vereinbarung notwendig. Dies gilt auch für nachträgliche
Nutzungsänderungen.
- Wir bitten darum, Mobiltelefone in den
Ausstellungs- und Sammlungsräumen auf lautlos zu schalten und das
Telefonieren zu unterlassen.
BARRIEREFREIHEIT
- Für Rollstuhlfahrer:innen ist der Ausstellungsbereich über
Aufzüge erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an
das Kassen- oder Aufsichtsperson.
GARDEROBE
- Vor Eintritt in die Ausstellungsräume bitten wir Sie, sperrige
Gegenstände aller Art (siehe auch ALLGEMEINES VERHALTEN IN DEN
AUSSTELLUNGSRÄUMEN; Ziffer 5), wie Regenschirme, Nordic-Walking-Stöcke, Spazierstöcke, Stative, Selfie-Sticks, sämtliche Arten von Rucksäcken, Koffer sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20 × 30 cm) sind, an
der Garderobe in den vorgesehenen Schließfächern zu deponieren.
- Jacken und Mäntel sind ebenfalls in den Schließfächern zu deponieren oder am Körper zu tragen.
- Es besteht die Möglichkeit, Kinderwagen an der Garderobe abzustellen.
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
HINWEISE, FUNDSACHEN
- Für Anmerkungen, Ideen und Wünsche zu unseren Ausstellungen und
Serviceeinrichtungen sind wir Ihnen dankbar. Ein Gästebuch liegt im
Foyer aus.
- Fundsachen geben Sie bitte bei unserem Kassen- oder Aufsichtspersonal ab.
HAFTUNG / VIDEOÜBERWACHUNG
- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle
durch das Missachten der Haus- und Besucherordnung entstandenen
Aufwendungen und Schäden haften. Wird wiederholt gegen die Hausordnung
oder die Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer
Aufenthalt im Museum entschädigungslos untersagt werden.
- Bitte beachten Sie, dass unsere Räume aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sind.
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt!
Die Direktion
Museum Wiesbaden